Hauptinhalt
- Inhalt
- Zielsetzung
- Allgemeine Ziele der pädagogischen Arbeit im Schülerheim:
- Allgemeine Verhaltensregeln
- Speisesaalordnung
- Zimmerordnung: Jede/r Schüler/in...
- Studium
- Heimdienste
- Ausgangsregelung
- Freizeitgestaltung
- Raucherregelung
- Alkohol und Drogen
- Heimbereich Moles
- Heimbereich Fürstenburg
- Religiöse Betreuung
- Wertgegenstände
- Einrichtung und Mobiliar
- Handy
- Computer
- Anreise
- Abwesenheit vom Heim
- Krankheitsfall
- Disziplinarmaßnahmen
- Kaution
Heimordnung
Die Schülerheime der Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Fürstenburg in Mals und Burgeis sind konzeptioneller Bestandteil der Schule und Teil der organisatorischen und pädagogischen Voraussetzungen für einen positiven Schulabschluss.
Ziel der erzieherischen Tätigkeit ist es, zur Entwicklung von mündigen Persönlichkeiten mit Verantwortungsfähigkeit und sozialer Kompetenz beizutragen.
Zielsetzung
Ziele der organisatorischen Arbeit im Schülerheim:
- Strukturierung des Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresablaufs
- Koordination Heim und Schule (Praxisunterricht, Küche, Lehrkörper)
- Erstellen von Verhaltensregeln im Heimbereich und deren Umsetzung
- Zusammenarbeit mit dem Elternhaus
Allgemeine Ziele der pädagogischen Arbeit im Schülerheim:
- Mitwirkung an der Erreichung der allgemeinen Bildungsziele
- Mithilfe bei der Erreichung der kognitiven Bildungsziele
- Mitwirken an der Persönlichkeitsentwicklung in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Elternhaus: Sozialverhalten, Vermittlung moralischer und religiöser Werte
Mit der Entscheidung im Heim zu leben, verpflichtet der/die Schüler/in sich am Aufbau der Heimgemeinschaft mitzuwirken. Um das Zusammenleben der Gruppe zu ermöglichen, ist es nötig, dass er/sie sich an die vorgegebenen Regeln hält.
Damit sich alle wohlfühlen, ist es notwendig, dass jede/r Einzelne ein verantwortungsvolles, soziales Verhalten zeigt. Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Achtung, Verständnis füreinander, gutes Benehmen sowie gegenseitiges Grüßen sind für unsere Gemeinschaft von großer Bedeutung.
Das Schülerheim unterstütz den/die Schüler/in in seiner/ihrer Persönlichkeitsentwicklung, fördert selbstverantwortliches Handeln und soziales Lernen in der Gemeinschaft.
Das gegenseitige Verhalten ist auf Vertrauen aufgebaut. Schwierigkeiten lassen sich durch ein offenes Gespräch klären und abbauen. Die Erzieher und die Lehrkräfte stehen diesbezüglich immer zur Verfügung.
Kreative, musische und sportliche Tätigkeiten in der Freizeit werden begrüßt und unterstützt. Für den Besuch entsprechender Veranstaltungen oder Kurse werden die Schüler/innen freigestellt. Die Erzieher müssen davon von den Eltern schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Jede/r Schüler/in ist verantwortlich, für seine/ihre persönliche Körperpflege
- Im gesamten Heimbereich ist das Tragen von Hausschuhen mit nicht abfärbender Sohle Pflicht.
- Kameradendiebstahl und Missachtung des einzelnen Persönlichkeitsbereiches wird geahndet. Im Wiederholungsfalle bis zum Internatsausschluss. Die Dauer des Ausschlusses legen Direktion, Erzieher und Heimleiter fest.
- Den Schülern/innen ist ein Betreten des Gebäudedaches strengstens untersagt!
- Die Einrichtung des Heimes ist zu schonen! Beschädigungen sind sofort dem Heimerzieher zu melden. Die Verursacher sind generell für den Schaden haftbar. Bei mutwilliger Beschädigung droht dem/der Schüler/in vorübergehender Internatsausschluss.
- Aus Sicherheitsgründen ist im Heimgebäude eine Brandmelde- und Alarmanlage eingebaut. Das mutwillige Auslösen eines Fehlalarmes oder eine absichtliche Manipulation dieser Sicherheitsanlage ist strengstens untersagt. Missbrauch wird geahndet.
- Die in den Gängen installierten Brandlöschkästen und Feuerlöscher dürfen von den Schülern unerlaubt weder geöffnet noch betätigt werden.
- Zur persönlichen Sicherheit der Schüler/innen ist es nicht erlaubt, bei offenem Fenster auf dem Fensterbrett zu sitzen.
- Knallkörper, jegliche Art von Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen, Gasdruckpistolen usw. sind nicht erlaubt und werden abgenommen
- In der Schule und im Heim ist jeder störende Lärm zu vermeiden. Jeder hat das Recht auf Ruhe, Erholung und eine Privatsphäre. Wird die Nachtruhe gestört, ist mit Konsequenzen zu rechnen.
- Für das Schülerheim Moles gilt, dass sich Schüler/innen nicht in fremden Zimmern aufhalten dürfen. Das Heim bietet genügend Möglichkeiten sich zu treffen, zu unterhalten, Spaß zu haben und zu plaudern.
Speisesaalordnung
Die Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte unterstreichen wir durch einen respektvollen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Speisen.
- Das gemeinsame Essen ist für alle verpflichtend
- Die Schüler haben pünktlich zum Essen zu erscheinen, wer zu spät kommt, muss auf das Essen verzichten
- Das tägliche Tischgebet zu Beginn und am Ende ist Teil der religiösen Erziehung
- Im Speisesaal sind Mützen abzulegen
- Schüler dürfen nur mit Erlaubnis die Küche betreten
- Die Schüler sollen sich bei Tisch sittlich verhalten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Beschädigung von Geschirr kann der Schüler nach erfolgloser Verwarnung und Mitteilung an die Eltern von den Mahlzeiten ausgeschlossen werden. Für diese Zeitdauer gibt es keine Kostenrückerstattung. Im Wiederholungsfall kann es zum Internatsausschluss kommen.
- Abwechslungsweise übernehmen die Schüler das Auf- und Abräumen des Essens, sowie das Aufdecken der Frühstückstische
- Jede Tischgemeinschaft sorgt dafür dass der Tisch sauber hinterlassen wird
- Es darf kein Geschirr oder Besteck aus dem Speisesaal mitgenommen werden.
- Die Marende wird im Hausgang vom diensthabenden Erzieher ausgegeben.
Zimmerordnung: Jede/r Schüler/in...
- ist für sein/ihr Zimmer selbst verantwortlich.
- hat seinen/ihren Zimmerbereich sauber und in Ordnung zu halten.
- erhält einen Schlüssel für das Schließfach im Zimmer, welcher am Schul Ende wieder abzugeben ist. Für die Schlüssel ist eine Kaution von 5 Euro zu entrichten.
- ist für seine/ihre Wertgegenstände selbst verantwortlich.
- muss alle 2 Wochen die Bettwäsche wechseln.
- hat mit den Einrichtungsgegenständen, Wasser und Energie sorgsam umzugehen.
- hat mutwillig verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen selbst zu beseitigen.
- darf seinen/ihren Radio max. auf Zimmerlautstärke einschalten.
- darf nur solche Lebensmittel im Zimmer aufbewahren, die bei Zimmertemperatur haltbar sind, oder muss sie in einer Frischhaltebox verschließen.
- darf in den Zimmern und Sanitärräumen keine Nacktfotos sichtbar anbringen.
- wird monatlich durch den Heimleiter hinsichtlich Kastenordnung etc. kontrolliert.
- Ist für durch ihn/sie verursachte Schäden an Gebäude und Einrichtung verantwortlich. Wenn nicht namentlich der Schadensverursacher bekannt ist, trägt die jeweilige Zimmergemeinschaft für die Beseitigung der verursachten Schäden die Kosten.
- In den Zimmern dürfen keine Fernseher, Toaster, o.ä. Geräte betrieben werden. (Ausnahmen: Radio, Laptop)
Studium
- Während des Studiums hat die für ein erfolgreiches Lernen erforderliche Ruhe zu herrschen
- In Moles ist ein Klassenwechsel während dieser Zeit nicht erwünscht.
- Es dürfen nur schulbezogene Arbeiten während des Studiums durchgeführt werden
- Die Schüler müssen selbständig zum Studium erscheinen.
Heimdienste
Um die aktive Mitarbeit der Schüler am Heimleben zu fördern, übernehmen die Schüler/innen folgende Dienste:
- Speisesaaldienst (Speisen auftragen und abräumen, Reinigung)
- Hofdienst
- Ordnung und Sauberkeit in Klassen- und Aufenthaltsräumen halten
Ausgangsregelung
- Ausgangsbeginn nach Eintragung in die Ausgangsliste
- Der Ausgang ist generell nur zu den festgesetzten Zeiten möglich.
- Ausnahmen kann nur der diensthabende Erzieher aussprechen.
- Der/die Schüler/in welche/r im Schülerheim Moles untergebracht ist, und die Schule in Burgeis besucht, muss nach dem Unterricht mit dem Schülerbus in das Schülerheim Moles zurückkehren. Anschließend kann diese/r den Ausgang antreten.
- Von den Schülern wird während ihres Ausgangs ein klagloses Benehmen erwartet
Freizeitgestaltung
- Eine gemeinsame Freizeitgestaltung ist erwünscht und wird in Absprache mit den Erziehern gefördert und umgesetzt. Das zu Schuljahresbeginn ausgearbeitete Jahresprogramm soll je nach Interessenslage der Schüler umgesetzt werden.
- Private Videokassetten können die Schüler im Aufenthaltsraum nur nach Genehmigung durch den diensthabenden Erzieher verwenden. Geschieht dies nicht, wird die Kassette eingezogen.
Raucherregelung
Im Schulareal gilt gesetzlich ein absolutes Rauchverbot. Sollte sich die/der Schüler/in nicht an die Bestimmungen halten, so tritt die Regelung laut Gesetz LG Nr. 8 vom 25.11.2004 in Kraft.
- Missachtung wird geahndet und die Eltern verständigt.
- Bei wiederholter Missachtung des Rauchverbotes muss der Schüler eine Geldstrafe von bis zu 75 € entrichten.
Alkohol und Drogen
- Im gesamten Heimbereich gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Dies gilt nicht nur für den Besitz sondern auch, wenn Schüler unter deren Einfluss stehen.
- Bei Nichtbeachtung erfolgt die Verständigung von Eltern und Direktion.
- Die Eltern müssen den/die Schüler/in umgehend vom Heim abholen und für die Nacht mit nach Hause nehmen, da für den/die Schüler/in keine Verantwortung mehr übernommen wird.
- Die Schüler/innen sind angehalten verantwortungsvoll zu handeln um sich und andere vor Schaden zu bewahren
Heimbereich Moles
Die für die Schüler ausschließlich benutzbaren Heimbereiche sind die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss und der Innenhof.
Der Übergang zum Parkplatz darf ausschließlich zur Überquerung der Straße benützt werden.
Heimbereich Fürstenburg
Die für die Schüler/innen ausschließlich benutzbaren Heimbereiche sind die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss und der Innenhof, die zugewiesenen Klassenräume als Fernsehräume, die Turnhalle und die Heimstube
Religiöse Betreuung
- Die Heimerziehung basiert auf christlichen Grundsätzen.
- Vor und nach den gemeinsamen Mahlzeiten wird ein Tischgebet gesprochen.
- Religiöse Feste im Jahreskreis werden gemeinsam durch eine Messe gefeiert und sind verpflichtend.
Wertgegenstände
Ehrlichkeit ist eine Grundforderung an alle. Dazu gehört, dass das persönliche Eigentum der Mitschüler/innen respektiert wird.
Für eventuelle Beschädigungen oder Abhandenkommen aller mitgebrachten Sachen übernehmen Schülerheim und Schule keine Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Musikinstrumente oder Laptops vorübergehend bei den Erziehern abzugeben.
Einrichtung und Mobiliar
Für die Einrichtung, Ausstattung und den Betrieb der Landwirtschaftsschulen werden große finanzielle Summen aufgewandt. Deshalb ist mit den Einrichtungsgegenständen schonend und mit Licht, Warmwasser und Heizung vernünftig umzugehen. Für Beschädigungen von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen in den Zimmern und Klassen haften die Zimmer- bzw. die Klassenbewohner/innen gemeinsam, wenn der/die Verantwortliche nicht einwandfrei identifiziert werden kann. Dasselbe gilt für die Verunreinigung der Wände.
Handy
Die Benützung von Handys ist während des Unterrichts, des Studiums, des Essens und der Nachtruhe nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung wird das Handy bis zu vier Wochen abgenommen, im Wiederholungsfalle erfolgt eine Mitteilung an Eltern und Direktion.
Computer
Schulcomputer dürfen nicht zu Spielzwecken verwendet werden. Ausdrucke dürfen nur mit Genehmigung getätigt werden. In den Computerraum dürfen keine Lebensmittel oder Getränke mitgenommen werden.
Private Laptops sind erlaubt
Anreise
Wahlweise, am Sonntag von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr, in der Fürstenburg bis 22.30 Uhr, oder am Montag zu Unterrichtsbeginn.
Bei Verhinderung oder verspäteter Anreise werden die Eltern um rechtzeitige telefonische Information gebeten. (Fürstenburg Tel. 0473/836532; Moles Tel. 0473/831373)
Abwesenheit vom Heim
Heimfahrten unter der Woche oder auswärtiges Übernachten werden nur auf Grund eines rechtzeitigen Ansuchens seitens der Eltern genehmigt. Fällt diese Absenz in die Schulzeit, so ist vorher die Erlaubnis des Klassenlehrers einzuholen. Für jeden Arztbesuch ist eine Bestätigung mitzubringen und bei Krankheiten ab dem 2. Tag ein ärztliches Zeugnis.
Krankheitsfall
Eine Verletzung oder beginnende Erkrankung ist unverzüglich dem Erzieher zu melden, welcher erste Maßnahmen setzt und sich im Bedarfsfall mit den Eltern in Verbindung setzt. Diese müssen den/die Schüler/in wenn nötig abholen.
Bei Unfällen wird eine Einlieferung ins Krankenhaus veranlasst.
Disziplinarmaßnahmen
Bei disziplinären Problemen wird in erster Linie durch ein klärendes Gespräch ein Lösungsweg gesucht, wenn erforderlich unter Einbeziehung von Eltern, Lehrer oder Direktion.
Bei gröberen oder wiederholten Vorfällen werden folgende Disziplinarmaßnahmen gesetzt:
- Verrichten verschiedener Gemeinschaftsdienste.
- Wiedergutmachung.
- Reduzierung bzw. Streichung des Ausgangs bzw. Freizeit.
- Verwarnung durch den Heimleiter und Mitteilung an die Eltern.
- Verwarnung durch den Direktor und schriftliche Mitteilung an die Eltern.
- Befristete Suspendierung vom Heim.
- Ausschluss vom Heim.
Kaution
Um mutwilliger Zerstörung des Schul/Heimeigentums vorzubeugen, wird von den Schülern/innen eine Kaution von 50€ eingezogen, welche im Bedarfsfall zur Bezahlung entstandener Schäden herangezogen werden kann. Es ist wünschenswert, dass diese Kaution nicht von den Eltern, sonder von den Schülern bezahlt wird.
Am Jahresende wird die Summe, falls noch vorhanden, zurückerstattet.